Zinsbindung

Für Darlehen mit einer langen Laufzeit (z.B. Immobilienfinanzierung)und einer hohen Summe wird häufig eine Zinsbindung festgelegt. Bei der Zinsbindungsfrist handelt es sich um eine Zeitspanne, in der sich die Zinskonditionen für den Kredit nicht ändern. Häufig wird die Zinsbindung auch als Sollzinsbindung bezeichnet, da sie sich auf den Sollzins bezieht.

Der Sollzins bezeichnet die tatsächlichen Kosten, die ein Kreditnehmer für den Kredit bezahlen muss. Er ist abhängig von der marktüblichen Zinssituation, die sich am Leitzins der Europäischen Zentralbank orientiert. Da der Leitzins gegenwärtig (Stand 2021) bei 0 Prozent liegt, ist der Sollzins für Kredite günstig.

Die Zinsbindungsfrist wird beim Abschluss des Darlehensvertrags festgelegt und schreibt sowohl für das Kreditinstitut als auch für den Kreditnehmer den Sollzins fest. Der Sollzins kann in dieser Zeit von keiner der beiden Parteien nach oben oder nach unten verändert werden. Er ändert sich nicht, unabhängig davon, wie sich das Zinsniveau am Markt während dieser Frist entwickelt.

Unterschiedliche Zinsbindungsfristen

Die Zinsbindungsfrist kann abhängig von der marktüblichen Zinssituation über unterschiedliche Zeiträume festgelegt werden. Kreditnehmer, die sich für einen Bau- oder Immobilienkredit langfristig günstige Zinsen sichern möchten, können die Zinsbindungsfrist entsprechend lange vereinbaren. Häufig wird für Bau- oder Immobilienkredite eine Zinsbindungsfrist von zehn Jahren gewählt.

Am Ende der Zinsbindungsfrist verbleibt zumeist eine Restschuld. Für diese Restschuld kann der Kreditnehmer bei der bestehenden Bank neue Konditionen vereinbaren, doch kann er auch eine Umschuldung zu einer anderen Bank zu anderen Konditionen vornehmen. Wird der Darlehensvertrag während der Zinsbindungsfrist gekündigt, da der Kreditnehmer bei einer anderen Bank günstigere Konditionen bekommt, verlangt die bestehende Bank zumeist eine Vorfälligkeitsentschädigung.