Kredite für Senioren: Das ändert sich ab 2023

Zwei Senioren auf einer Bank

Eine angepasste Gesetzgebung soll in Zukunft den Zugang zur Bankfinanzierung im Alter verbessern. Aktuell bekommen Pensionäre häufig eine Absage auf ihre Kreditanfragen, was unter anderem Investitionen wie die barrierefreie Umgestaltung des Wohnraums oder der Austausch des Heizsystems erschwert.

Das Justizministerium hat eine Novellierung des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes in Begutachtung geschickt, um die lang kritisierte Altersdiskriminierung bei der Kreditvergabe zu beseitigen. Obwohl Senioren nach Renteneintritt genug Sicherheiten hätten, würden die Banken ihnen nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben keine Kredite mehr vergeben. Der Hauptgrund hierfür war die Tatsache, dass die Banken nur Kredite vergeben durften, wenn die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass der Kreditnehmer bis zum Ende der Laufzeit noch lebt. Daher ist es bisher sehr schwer für Rentner Kredite zu erhalten.

Vermögenswerte sollen Kredite im Alter sichern

Mit der präsentieren Novelle sollen die Banken nicht mehr prinzipiell alle älteren Kreditnehmer ablehnen, auch wenn die Wahrscheinlichkeit besteht, dass diese noch vor Ende der Laufzeit versterben könnten. Die Voraussetzung hierfür sind Vermögenswerte, die der Kreditnehmer besitzt und die der Bank im Falle des vorzeitiges Todes als Absicherung des Kredits nutzen kann. Solche Sicherheiten können je nach Kreditbetrag z.B. ein Auto, ein Aktiendepot oder auch abbezahlte Immobilien sein.

Ältere Menschen sollen bei Krediten nicht mehr benachteiligt werden

Die vereinfachte Kreditvergabe soll Senioren vor allem dabei helfen, ihren Lebensraum altersgerecht umbauen zu können. Dies war im Alter mit einem Kredit kaum möglich gewesen. Ebenso ermöglichen solche Kredite z.B. eine Immobiliensanierung und dadurch eine bessere Energieeffizienz und somit niedrigere Energiekosten im Alter.

Das Gesetz soll in den nächsten Monaten geprüft und ab dem 1. April 2023 in Kraft treten.