Verkehrswert

Der Verkehrswert ist der Wert, den eine Immobilie oder ein anderes Gut auf dem Markt hat. Er wird in der Regel von professionellen Gutachtern ermittelt und gibt an, wie viel Geld man für das Gut auf dem Markt verlangen könnte. Der Verkehrswert ist von verschiedenen Faktoren abhängig, wie der Lage der Immobilie, ihrem Zustand, der Größe und Ausstattung und anderen Merkmalen. Er dient als Basis für die Berechnung von Steuern und anderen Abgaben, die auf das Gut erhoben werden. Der Verkehrswert kann auch für andere Güter, wie Fahrzeuge oder Kunstwerke, ermittelt werden.

Verkehrswert bei einer Baufinanzierung

Der Verkehrswert einer Immobilie spielt bei der Baufinanzierung eine wichtige Rolle, da er als Basis für die Berechnung des notwendigen Finanzierungsbetrags dient. Wenn Sie eine Baufinanzierung aufnehmen möchten, wird der Verkehrswert der Immobilie in der Regel von einem Gutachter ermittelt, der das Objekt gründlich untersucht und seinen aktuellen Wert auf dem Markt bestimmt.

Der Verkehrswert dient meistens als Obergrenze für den Finanzierungsbetrag, den Sie von einer Bank oder anderen Kreditgeber aufnehmen können. In der Regel wird der Finanzierungsbetrag auf 80 bis 90 Prozent des Verkehrswerts beschränkt, um sicherzustellen, dass der Kreditgeber im Falle einer Zwangsversteigerung ausreichenden Sicherheiten hat.

Der Verkehrswert wird auch bei der Berechnung der monatlichen Raten und der Gesamtkosten der Baufinanzierung berücksichtigt. Die Höhe der monatlichen Raten und der Gesamtkosten hängt in der Regel von der Höhe des Finanzierungsbetrags, dem Zinssatz und der Laufzeit der Finanzierung ab.

In den letzten Jahren haben sich die Marktpreise und Verkehrswerte deutlich voneinander entfernt und dadurch wurden 100% Finanzierungen für Verbraucher schwieriger.

Verkehrswert bei Zwangsversteigerungen

In Zwangsversteigerungen wird der Verkehrswert einer Immobilie in der Regel als Mindestgebot festgelegt. Dies bedeutet, dass bei der Versteigerung das höchste Gebot, das abgegeben wird, nicht unter dem Verkehrswert liegen darf. Der Verkehrswert wird in der Regel von einem Gutachter ermittelt, der das Gut gründlich untersucht und seinen aktuellen Wert auf dem Markt bestimmt. Es gibt jedoch auch viele Auktionen, wo explizit drauf hingewiesen wird, dass der Zuschlag z.B. schon ab 75% des Verkehrswertes gegeben wird.

Typischer Verlauf einer Auktion

Während der Versteigerung werden die Gebote von Interessenten abgegeben, bis das höchste Gebot den Verkehrswert erreicht oder überschreitet. Sobald dies der Fall ist, wird die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft. Wenn keine Gebote abgegeben werden, die den Verkehrswert erreichen oder überschreiten, bleibt die Immobilie im Eigentum des bisherigen Besitzers.

Wichtig: Die Bank als Gläubiger kann während der Auktion auch einen Zuschlag unter dem Verkehrswert erteilen.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Verkehrswert lediglich als Richtwert dient und nicht den tatsächlichen Verkaufspreis bestimmt. Der tatsächliche Verkaufspreis kann höher oder niedriger als der Verkehrswert sein, je nachdem, wie viele Interessenten an der Versteigerung teilnehmen und wie hoch die Gebote sind.