Vorfälligkeitsentschädigung

Wird ein Darlehen vorzeitig getilgt, so kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Der Bank entgehen Einnahmen in Form von Zinsen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung wird nicht verlangt, wenn im Darlehensvertrag eine kostenlose Gesamttilgung vereinbart ist.

Auch kostenlose Sondertilgungen innerhalb eines Jahres bis zu einer bestimmten Höhe können im Darlehensvertrag vereinbart werden. Üblich sind hier fünf bis zehn Prozent der Kreditsumme. Die Bank kann für die Sondertilgungen keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, wenn die vereinbarte Höhe der Sondertilgungen nicht überschritten wird. Bei Bau- und Immobiliendarlehen, für die eine Periode der Zinsbindung vereinbart wurde, muss der Darlehensnehmer keine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen, wenn die Zinsbindungsperiode abgelaufen ist.

Sonderkündigungsrecht nach 10 Jahren

Bei der Baufinanzierung gibt es eine wichtige Ausnahme bzgl. der Zinsbindung. Nach zehn Jahren können Sie Ihr Darlehen kündigen und einen günstigeren Anbieter suchen. Das Ganze ist unabhängig von der Zinsbindung, d.h. Sie können auch kündigen, wechseln oder den Kredit vollständig tilgen, obwohl Ihre Zinsbindung 15 oder 20 Jahre beträgt. Eine Vorfälligkeitsentscheidung entfällt hier.

Wie hoch kann die Vorfälligkeitsentschädigung sein?

Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Ausgleich, den die Bank verlangt, um die entgangenen Zinsen auszugleichen. Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss der Darlehensnehmer auch dann zahlen, wenn er das vertraglich vereinbarte Darlehen gar nicht abnimmt. Für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist der Zinssatz maßgebend, den die Bank für eine Ersatzanlage erhält. Die Vorfälligkeitsentschädigung kann umso höher ausfallen, je geringer der Zinssatz ausfällt, den die Bank nun bekommt. Für die Bank gilt die Vorfälligkeitsentschädigung als Schadensersatz.

Tipp zum berechnen:

https://www.interhyp.de/vorfaelligkeitsentschaedigungsrechner/