Lombardkredit

In der Finanzbranche wird ein Lombardkredit als kurz laufendes respektive mittelfristiges Darlehen definiert, bei welchem ein Pfand die Kreditsicherheit bewirkt. Welcher Art die Pfandsache letztendlich ist, richtet sich in erster Linie nach der Variante des zu vergebenden Lombardkredits. Dies können beispielsweise bewegliche Sachwerte (genaue Definition in den Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland), auf der Bank liegende Guthaben oder Wertpapiere wie Aktien sein. Letztendlich vergeben auch Pfandleihen gegen Hinterlegung akzeptierter Gegenstände Lombardkredite.

Wie funktioniert ein Lombardkredit?

Wenn Sie Ihren Lombardkredit mit Wertpapieren absichern möchten, können Sie maximal 75 Prozent des aktuellen Wertes beleihen. Bei beweglichen Gütern liegt der maximale Beleihungswert bei 66 Prozent. Sie erhalten einen Pfandkredit grundsätzlich bei Hinterlegung entsprechender Sicherheiten, welche in den Besitz des Kreditgebers übergehen. Gleichwohl behalten Sie die Eigentumsrechte an dem hinterlegten Wert. Als Kreditnehmer können Sie unter drei Optionen wählen:

  • Zum vereinbarten Zeitpunkt zahlen Sie die Darlehenssumme nebst anfallenden Zinsen sowie Gebühren zurück und erhalten Ihr Pfand ausgehändigt.
  • Sie lassen die Frist verstreichen und verlieren somit die Pfandsache an den Kreditgeber.
  • Vorausgesetzt, dass die Möglichkeit im Kreditvertrag gegeben ist, können Sie die Laufzeit bei Ihrem Lombardkredit verlängern lassen, wobei sich die Kreditkosten um ein Weiteres erhöhen.

Grundlage für dieses Kreditmodell ist das Bürgerliche Gesetzbuch, im BGB § 488 sind die Pflichten beim Darlehensvertrag genau definiert. Zudem sollten Sie vor Aufnahme eines Lombardkredits beachten, dass Sie bei Vertragsabschluss dem Kreditgeber die Veräußerung des hinterlegten Pfands zugestehen, sofern Sie es nicht fristgerecht auslösen.

Arten des Lombardkredits

Nachfolgend stellen wir Ihnen die fünf Varianten des Pfandkredits vor. Beachten Sie bitte, dass die ersten drei Unterarten in erster Linie auf Verbraucher ausgerichtet sind, während Letztere bei geschäftlichen Beziehungen unter Geldhäusern Anwendung finden.

Effektenlombardkredit

Da es sich bei Effekten um handelbare Wertpapiere wie beispielsweise Aktien handelt, wird dieser Kredit nur bei Hinterlegung bestimmter Assets vergeben. Es dreht sich bei diesem Darlehen also um einen Wertpapierkredit, bei welchem ein Aspekt besondere Aufmerksamkeit verdient. Die verliehenen Mittel dienen beim Effektenlombardkredit in der Regel zur Finanzierung des Erwerbs weiterer börsengehandelter Wertpapiere.

Beachtenswert ist der Ablauf der Kreditvergabe. Das Kredit gebende Institut eröffnet für Sie als Kunden zur Abwicklung des Kredits ein eigenständiges Girokonto. Danach ermittelt die Bank den maximal möglichen Kreditrahmen, dessen Höhe mit oben bereits dargestellter Beleihungsgrenze errechnet wird. Aufgrund gegebener Kursschwankungen können sowohl Beleihungsgrenze als auch Kreditvolumen direkte Änderungen erfahren. Nachbesicherungsrechte seitens des Kreditinstituts werden in der Regel ausgelöst, wenn die Beleihungsgrenze sinkt, ohne dass die Kreditlinie umgehend angepasst wird oder bereits ausgereizt ist.

Warenlombardkredit

Über Traditionspapiere ausgestellte Handelsgüter lassen sich mit Warenlombardkrediten finanzieren. Als Kreditnehmer müssen Sie beachten, dass Sie nicht die Ware selbst, sondern das dazugehörende indossierte Traditionspapier als Sicherheit hinterlegen. Als indossierte Traditionspapiere gelten Seeladescheine (Konnossemente), Lagerscheine oder anderweitige Ladescheine. Derartige Papiere verbriefen das Eigentumsrecht an einer Ware, welches mit der Abtretung an das Kredit gebende Bankhaus übergeht. Kaufleute nutzen den Warenlombardkredit in der Regel zur Vorfinanzierung weiterer Handelsgüter und tilgen den Kredit mit beim Verkauf erzielten Erträgen.

Edelmetalllombardkredit

Bei dieser Art des Lombardkredit werden zur Gewährung Edelmetalle wie Gold oder Silber als Kreditsicherheit verpfändet. Einst stellte die Darlehensvergabe gegen Hinterlegung von Edelmetallen eine häufig angewendete Kreditform dar und war ein Kerngeschäft der Banken. In der Gegenwart vergeben die Geldhäuser so gut wie keine Edelmetalllombardkredite mehr, sie habe dieses Geschäftsfeld den Pfandhäusern überlassen. Gleichwohl kann es für Sie wichtig sein, die Konditionen zu kennen.

Wenn Sie beispielsweise Münzen aus Gold oder Silber im Pfandhaus zu Geld machen wollen, wird zur Ermittlung des Beleihungswertes der effektive Wert des jeweiligen Edelmetalles herangezogen. Die Pfandleihe zieht von diesem Betrag etwa 20 Prozent ab, sodass Ihr maximaler Kreditbetrag immer 80 Prozent des eigentlichen Wertes beträgt. Ein eventuell deutlich höherer Sammlerwert wird von keinem Pfandhaus berücksichtigt.

Wechsellombardkredit

Dieser Lombardkredit hat den mittlerweile nicht mehr angebotenen Wechseldiskontkredit abgelöst und wird entsprechend den AGB der Bundesbank ausschließlich unter Kreditinstituten vergeben. Die Banken nutzen den Wechsellombardkredit zur Refinanzierung. Für Privatpersonen kommt diese Kreditvariante nicht in Betracht, gleichwohl ist es sinnvoll, die Bedeutung des Begriffs Wechsel zu verinnerlichen. Damit ist eine Urkunde gemeint, welche den Bezogenen zur Zahlung einer vermerkten Geldsumme zu einem bestimmten Datum auffordert.

Verkäufer stellen beispielsweise beim Abschluss von Handelsgeschäften ihren Käufern Wechsel aus, mit welchen diese zum Bezahlen der erworbenen Handelsgüter zu festgelegten Zeitpunkten verpflichtet werden. Bei Wechsellombardkrediten dienen derartige Wechsel als Sicherheiten für überlassene Gelder.

Der „unechte“ Lombardkredit

Diese Art von Lombardkredit kommt ebenfalls nur im Bankensektor zur Anwendung, es handelt sich bei der unechten Variante um einen durch bewegliche Sachen abgesicherten Kontokorrentkredit. Einziger Unterschied: Ein echter Lombardkredit setzt, wie bereits erklärt, die Einrichtung eines dafür bestimmten Kreditkontos voraus. Ein unechter Lombardkredit wird hingegen über ein bereits bestehendes Girokonto abgewickelt. Fachleute weisen allerdings darauf hin, dass die Kontounterscheidung nicht von rechtlicher Bedeutung ist und in der Bankpraxis keine nennenswerte Rolle spielt.