Wird die Kreditkarte gestohlen und missbraucht, muss der Besitzer maximal 150,- Euro bezahlen. Für einen möglicherweise höheren Betrag, haftet das Kreditinstitut, welches die Kreditkarte ausgegeben hat. Damit sind Privatkunden mit einer Kreditkarte gut abgesichert und die Haftung beschränkt.
Bank muss Fahrlässigkeit oder Missbrauch beweisen
Kommt es zu unberechtigten Abbuchungen, muss die Bank diese zunächst durchführen und begleichen. Erst im Nachhinein, muss die Bank beweisen, dass der Inhaber der Karte durch sein Verschulden den Schaden verursacht hat. Klassischerweise ist das dann der Fall, wenn eine Kreditkarte gestohlen wurde und der Kreditkarteninhaber den Diebstahl sehr spät oder gar nicht meldet. Hierbei handelt es sich z.B. um grobe Fahrlässigkeit.
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Gregor Zmuda studierte Betriebswirtschaftslehre an der Justus-Liebig Universität in Gießen und schloß sein Studium als Diplom Kaufmann 2008 ab. Seit dem Wirtschaftsstudium beschäftigte er sich sehr intensiv mit Finanzen und gründete 2020 das Kreditmagazin. Daneben betreibt er weitere Fachportale aus dem Bereich Finanzen & Versicherungen und klärt Verbraucher objektiv über verschiedene Vor- und Nachteile jeweiliger Produkte auf.